Geschäftsbedingungen der Creatop AG

1. Allgemeines
Dieses Angebot wurde auf Grund der Angaben und Vorstellungen der vorhandenen Unterlagen resp. geführten Besprechungen ausgearbeitet. Für das Einholen von Gegenofferten dürfen die Unterlagen nur mit vorgängiger Bewilligung der Creatop AG weiterverwendet werden. Wir behalten uns vor, unsere Aufwendungen für Konzeptions- und Planungsarbeiten in Rechnung zu stellen.

2. Urheberrechte
Die Angebote, Zeichnungen und Muster sowie Offertbeschriebe der Creatop AG bleiben unser Eigentum. Das Angebot, bzw. das erarbeitete Konzept, das Leistungsverzeichnis und die Pläne dürfen weder kopiert, noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind Eigentum der Creatop AG, Innenausbau Türsysteme, Uznach und Zürich.

3. Grundlagen (SIA-Norm 118 + 241 Schreinerarbeiten)

 4. Haftungsbeschränkungen/Enthaftungserklärung für:
- Durchbrüche                                             - Wasserverteilungen
- Kernbohrungen                                        - Abwasserleitungen
- Erschütterungen/Risse                        - Elektroleistungen
- Befestigungs- Montagepunkte        - Heizleitungen
- Asbest                                                            - Abplatzungen
Die Creatop AG lehnt jede Haftung für Beschädigungen an bestehenden und verdeckten Leistungen ab, von denen sie keine Kenntnis hatte oder keine Kenntnis haben konnte.
Ebenso lehnt die Creatop AG jede Haftung für Asbestsanierungen und andere Massnahmen ab, die als Folge der Arbeiten des Unternehmers notwendig wurden, wenn sie vom Vorhandensein solcher Materialien keine Kenntnis hatte oder keine Kenntnis haben konnte.
Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen sind.

xeiro ag